DGUV V3 Prüfintervalle

Wie oft ein E-Check fällig wird, hängt von der Art des Betriebsmittels und seiner Einsatzumgebung ab. Ein Überblick über die gängigen Richtwerte.

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt keine starre, für alle Betriebsmittel identische Prüffrist vor. Stattdessen richtet sich das Prüfintervall nach der Art des Betriebsmittels, seinem Einsatzort und den Erfahrungswerten aus vorherigen Prüfungen. Die konkrete technische Regel dazu liefert die TRBS 1201, die den Stand der Technik für Prüfungen von Arbeitsmitteln beschreibt.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - etwa Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen oder Küchengeräte - hat sich in der Praxis ein Wiederholungsintervall von 12 Monaten etabliert, in Bürobereichen mit geringerer Fehlerquote sind teils auch 24 Monate üblich. Die tatsächliche Frist ergibt sich aus einer Gefährdungsbeurteilung und der bisherigen Fehlerquote bei vorherigen Prüfungen.

Ortsfeste Anlagen

Ortsfeste elektrische Anlagen, etwa die Elektroinstallation eines Gebäudes, werden seltener, dafür aber ebenso regelmäßig geprüft. Nach DIN VDE 0105-100 sind Intervalle von 4 Jahren in gewerblichen Bereichen und teils längere Zyklen in reinen Wohngebäuden verbreitet - auch hier zählt letztlich die Einstufung durch eine Elektrofachkraft.

Sonderfälle mit kürzeren Fristen

In besonders beanspruchten Umgebungen - etwa auf Baustellen, in der Landwirtschaft oder bei Betriebsmitteln im Außeneinsatz - sind deutlich kürzere Intervalle üblich, teils monatlich oder vierteljährlich. Auch hier gilt: Die Einsatzbedingungen bestimmen die Frist, nicht ein pauschaler Wert.

Wie wird die passende Frist ermittelt?

Die verbindliche Festlegung des Prüfintervalls für Ihren Betrieb erfolgt im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der bisherigen Prüfergebnisse. Bei der ersten Prüfung orientieren wir uns an den gängigen Richtwerten und passen das Intervall danach gemeinsam mit Ihnen an die tatsächliche Fehlerquote an.

Erinnerung an den nächsten Termin

Damit Ihnen keine Frist entgeht, informieren wir Sie rechtzeitig vor Ablauf des Prüfintervalls und vereinbaren auf Wunsch direkt einen neuen Termin. Sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihrer individuellen Prüffrist gerne über unser Kontaktformular an.

Übliche Prüfintervalle im Überblick

12-24 Monate Ortsveränderliche Betriebsmittel wie Elektrowerkzeuge oder Bürogeräte.
bis 4 Jahre Ortsfeste Anlagen in gewerblich genutzten Gebäuden nach DIN VDE 0105-100.
1-3 Monate Betriebsmittel im Außeneinsatz, auf Baustellen oder unter erschwerten Bedingungen.
Individuell Die endgültige Frist ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilung und Fehlerquote.

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