Wer darf prüfen und was wird geprüft?

Nicht jeder darf einen E-Check durchführen - und nicht jedes Gerät fällt unter dieselbe Prüfnorm. Ein Überblick über Qualifikation und Prüfgegenstände.

Die Elektrofachkraft (EFK)

Ein E-Check bzw. eine DGUV V3 Prüfung darf nicht von jeder beliebigen Person durchgeführt werden. Verantwortlich für die eigentliche Prüfung ist immer eine Elektrofachkraft - also eine Person mit einschlägiger elektrotechnischer Ausbildung, praktischer Erfahrung und Kenntnis der relevanten Normen und Vorschriften. Nur so ist gewährleistet, dass Gefährdungen zuverlässig erkannt und die Prüfung normgerecht dokumentiert wird.

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)

Für bestimmte einfache Teiltätigkeiten - etwa Sichtprüfungen - können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) unter Anleitung und Verantwortung einer Elektrofachkraft eingesetzt werden. Die eigentliche fachliche Bewertung und Freigabe verbleibt jedoch stets bei der Elektrofachkraft.

Warum die Qualifikation zählt

Wird ein E-Check von unqualifiziertem Personal durchgeführt oder lediglich "nach Gefühl" erledigt, drohen nicht nur unentdeckte Sicherheitsmängel, sondern im Schadensfall auch der Verlust der Nachweiswirkung gegenüber Versicherern und Berufsgenossenschaft. Ein Prüfprotokoll entfaltet seine rechtliche Wirkung nur dann, wenn es von einer tatsächlich befähigten Person erstellt wurde.

Was konkret geprüft wird

Zu den typischen Prüfgegenständen zählen ortsveränderliche Betriebsmittel wie Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen, Küchen- und Büromaschinen ebenso wie ortsfeste Anlagen, etwa Schaltschränke, Verteilungen und fest verdrahtete Maschinen. Auch Schutzeinrichtungen wie FI-Schutzschalter gehören zum Prüfumfang, da ihre korrekte Funktion im Ernstfall über die Sicherheit von Personen entscheidet. Den Unterschied zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln erläutern wir ausführlich in unserem Ratgeber-Artikel zu ortsfest vs. ortsveränderlich.

Unsere Techniker

Bei der EL-Concept GmbH führen ausschließlich geschulte Elektrofachkräfte die Prüfungen durch - mit standardisierten Abläufen, die auch bei Großprojekten mit mehreren Tausend zu prüfenden Geräten eine gleichbleibend hohe Qualität sicherstellen. Bei Fragen zur Qualifikation unserer Techniker oder zum konkreten Prüfumfang für Ihren Betrieb sprechen Sie uns gerne über unser Kontaktformular an.

Qualifikation und Prüfgegenstände

Elektrofachkraft Verantwortlich für Durchführung, Bewertung und Freigabe der Prüfung.
EUP Unterstützt bei einfachen Teiltätigkeiten unter Anleitung einer Elektrofachkraft.
Betriebsmittel Elektrowerkzeuge, Kabel, Maschinen und ortsfeste Anlagen im gewerblichen Umfeld.
Schutzeinrichtungen Funktionsprüfung von FI-Schutzschaltern und weiteren Sicherheitseinrichtungen.

Weitere Ratgeber-Themen

Ablauf & Prüfplakette

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Ortsfest vs. ortsveränderlich

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Die EL-Concept GmbH

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Gerne erstellen wir Ihnen für Ihren Betrieb ein kostenloses und unverbindliches Angebot für einen E-Check und andere Elektroprüfungen. Teilen Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten, den Prüfumfang und eventuelle weitere Informationen mit und wir melden uns mit einem persönlich auf sie zugeschnittenen Angebot meist schon innerhalb von 24 Stunden.

Selbstverständlich können Sie uns auch per E-Mail oder Telefon erreichen:


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